
Beglaubigung von Kopien
In Fällen, in denen die Übersetzungen von einem Rechtsanwalt beglaubigt werden müssen, wie z. B. zur Vorlage bei der ASEP (Staatliche Einrichtung zur Auswahl von Personal im öffentlichen Dienst), Ministerium für Verkehr, öffentliche Ausschreibungen usw. Dasselbe gilt für Kopien von Titeln, Abschlüssen, Zertifikaten usw.
Die Mitarbeiter der Übersetzungsagentur beraten Sie über die erforderlichen Verfahren, für die Beglaubigung von Kopien, sobald Sie ihnen mitteilen, welchem Träger Sie die Übersetzungen zur Verfügung stellen möchten.
Darüber hinaus finden sie für Sie die am besten geeignete Lösung, um unnötige Kosten in bürokratischen Verfahren zu vermeiden.